Erbringung von Leistungen
Die Erbringung von Leistungen
Der obligatorische Auslandsaufenthalt im Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik (M. Sc.) ermöglicht es Studierenden, wie bereits der rechtlichen Verankerung des Auslandsstudiums (Modulhandbuch) zu entnehmen ist, maximal fünf Auslandsmodule im Rahmen des Wahlpflichtmoduls zu absolvieren. Aufgrund der global unterschiedlichen Leistungspunktesysteme ist es empfehlenswert, bei der Leistungserbringung ebenfalls den Workload zu berücksichtigen, der laut Modulhandbuch insgesamt 180 Stunden umfasst. Die erbrachten Leistungspunkte, die im Rahmen des Auslandssemesters erbracht wurden, werden letztlich von IS:link umgerechnet, um eine Anerkennung an der Universität Duisburg-Essen zu ermöglichen. Dabei ist zu beachten, dass die maximale Anzahl von sechs ETCS pro Auslandsmodul nicht überschritten werden kann (vgl. Prüfungsordnung §10 (4)).
Weiterhin ist es nach individueller Prüfung möglich, deutsche Kurse durch ausländische zu substituieren, wenn diese nicht für das Wahlpflichtmodul angerechnet werden sollen. Somit besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer 1:1 Anrechnung individuell geprüfter Module. Diese 1:1 Anrechnung obliegt allerdings der Erfüllung bestimmter Bedingungen, sodass sich interessierte Studierende konkret mit den jeweiligen Kursbeschreibungen der ausländischen Universität und den Syllabi an IS:link wenden mögen.
Als Leistungsnachweis der absolvierten Module dient das Transcript of Records (ToR) der ausländischen Universität. Dieses ToR wird von der jeweiligen Partneruniversität erstellt und nach dem Abschluss des Auslandssemesters an die Studierenden zugeschickt. Sollten die Studierenden kein ToR von ihrer Partneruniversität erhalten, ist zunächst die ausländische Hochschule diesbezüglich zu kontaktieren.